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     Energieausweis / Energiepass    

Wer als Eigentümer in Zukunft ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis.
Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?
Baujahr vor 1977 bis 4WE -  Bedarfsausweis.  Bereits saniert auf Niveau WSVO1977  - Wahlfreiheit.
Für alle anderen Wohngebäude
- Wahlfreiheit.   Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis.

                                                              

        Informationen über Energieausweise                                                
        Erfassungsbogen Verbrauchsorientierter Energieausweis
                                                                                           

  Carsten Grützner - Dipl. Ing. (Architektur) Gebäudeenergieberater (HWK)                                                                            Impressum