EOB-  Energieberatung Bonn

Energieausweise

Wer als Eigentümer ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder neu vermieten will, braucht einen Energieausweis.

Welche Art von Energieausweise gibt es?

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die vom Verhalten der Bewohner abhängen.

Der Bedarfsausweis ermöglicht eine, vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei ihm wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seines Zustandes (Dämmung, Heizung etc.) ermittelt.

Welche Art von Ausweis benötigen Sie?

Bedarfsausweis: Baujahr des Gebäudes vor 1977 bis 4 Wohneinheiten   Bereits saniert auf Niveau WSVO 1977  - Wahlfreiheit.

Für alle anderen Wohngebäude - Wahlfreiheit.   Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis.

Kosten:

Bedarfsausweis: ab 180.-

Verbrauchsausweis: 75.-
 

Carsten Grützner Dipl.-Ing. (FB Architektur) Gebäudeenergieberater (HWK)    c.gruetzner@eob-energieberatung.de