EOB-  Energieberatung Bonn

Schallschutznachweis

die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen, dass im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis der Einhaltung der schallschutztechnischen Anforderungen nach DIN 4109 erbracht wird (Schallschutznachweis).

Im Einzelnen sind dies die Anforderungen zum Schutz gegen Außenlärm sowie Trittschall und Luftschall zwischen fremden Wohnungen (Nutzungseinheiten).

Insbesondere dann, wenn Zweifel über den erzielten Schallschutz bestehen ist es essentiell, wenn der Nachweis sach- und fachgerecht erstellt ist, z. B. durch einen erfahrenen Bafa-Energieberater.

 

Kosten: ab 200.-

Carsten Grützner Dipl.-Ing. (FB Architektur) Gebäudeenergieberater (HWK)    c.gruetzner@eob-energieberatung.de