Förderung für energetische Sanierung

KfW- und BAFA-Zuschüsse frühzeitig prüfen und sinnvoll nutzen

Warum muss Förderung frühzeitig geplant werden?

Fördermittel sollten möglichst vor der Beauftragung und Umsetzung geprüft werden. In vielen Programmen gilt: Erst den Antrag stellen, dann mit der Maßnahme beginnen.

Wer zu früh Aufträge vergibt oder Arbeiten beginnen lässt, kann Fördermöglichkeiten verlieren.

Auch Angebote, technische Ausführungen und Nachweise müssen zu den Förderbedingungen passen. Werden geforderte Werte nicht erreicht oder fehlen Unterlagen, kann es später zu Problemen kommen.

EOB unterstützt Hausbesitzer in Bonn und Umgebung dabei, die Förderung frühzeitig in die Sanierungsplanung einzubeziehen.

Förderberatung für energetische Sanierung

KfW und BAFA: Wer fördert was?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bündelt verschiedene Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der geplanten Maßnahme und dem jeweiligen Förderprogramm ab.

Gefördert werden unter anderem Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

KfW

Die KfW bietet unter anderem die Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude an. Nach Angaben der KfW sind Zuschüsse von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.

Gefördert werden private Eigentümer, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz nutzen möchten.

  • Heizungstausch und Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Effizienzhaus-Sanierungen
  • bestimmte Kredit- und Zuschussprogramme

Die KfW bietet für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus einen Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Je nach erreichtem Effizienzstandard gibt es einen Tilgungszuschuss, sodass ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden muss.

Gerade beim Heizungstausch sollte die Förderung mit der technischen Planung verbunden werden. Eine neue Heizungsanlage muss zum Gebäude, zur Wärmeverteilung und zum tatsächlichen Wärmebedarf passen.

Mehr zur Heizlastberechnung

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter anderem die Energieberatung für Wohngebäude. Aktuell beträgt die Förderung:

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Förderung für die Erläuterung der Beratungsergebnisse möglich sein.

Auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können über das BAFA förderfähig sein. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen, Fenstern, Außentüren oder am sommerlichen Wärmeschutz.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit dem iSFP erhalten Sie 15 % auf 30.000 + 20 % auf die weiteren 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, hängt vom Gebäude, von der Maßnahme und von den aktuellen Förderbedingungen ab.

Welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt immer vom konkreten Vorhaben und den aktuell gültigen Förderbedingungen ab.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Programm ab. Grundsätzlich können bei energetischen Sanierungen verschiedene Maßnahmen relevant sein.

Nicht jede Maßnahme ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die aktuellen Förderbedingungen, technische Mindestanforderungen, Antragsfristen und die fachgerechte Umsetzung.

Förderung und iSFP: Sanierung strategisch vorbereiten

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann eine gute Grundlage für die energetische Modernisierung sein. Er zeigt, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Die BAFA-Förderung für die Energieberatung unterstützt die Erstellung eines solchen Sanierungsfahrplans. Darüber hinaus kann der iSFP bei bestimmten Einzelmaßnahmen eine wichtige Rolle für die weitere Planung spielen.

Der iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihr Haus Schritt für Schritt modernisieren und Sanierung sowie Förderung langfristig aufeinander abstimmen möchten.

Mehr zur Energieberatung iSFP

Förderung bei Dämmung, Fenstern und Gebäudehülle

Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle können förderrelevant sein. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Kellerdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Neue Fenster verändern die Luftdichtheit des Gebäudes. Dämmmaßnahmen beeinflussen Wärmebrücken, Oberflächentemperaturen und Feuchteschutz.

Deshalb sollten Förderung, technische Planung und Baubegleitung miteinander verbunden werden. Wenn bereits Feuchtigkeit, Schimmel oder Wärmebrücken sichtbar sind, sollte vor der Sanierung eine fachliche Einschätzung erfolgen.

Mehr zu Feuchteschäden

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Fachplanung und Baubegleitung können im Rahmen energetischer Sanierungen ebenfalls förderfähig sein. Das ist besonders wichtig, weil Maßnahmen nicht nur fachgerecht geplant, sondern auch korrekt umgesetzt und dokumentiert werden müssen.

Nach Angaben des BAFA beträgt der Fördersatz bei Wohngebäuden 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben auf 5.000 Euro gedeckelt. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten andere Höchstgrenzen.

Eine professionelle Baubegleitung kann damit nicht nur fachlich sinnvoll, sondern je nach Vorhaben auch finanziell unterstützt werden.

Mehr zur Baubegleitung

Förderung und Nachweise nach GEG/GModG

Fördermaßnahmen sind häufig mit energetischen Nachweisen verbunden. Gleichzeitig können gesetzliche Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine Rolle spielen.

Für Hausbesitzer ist entscheidend, dass Anforderungen, Berechnungen, Anträge und technische Umsetzung zusammenpassen.

Ein einzelner Zuschussantrag reicht nicht aus, wenn die spätere Ausführung nicht den technischen oder gesetzlichen Vorgaben entspricht.

EOB unterstützt Sie bei der Einordnung energetischer Nachweise und verbindet Förderung mit den geltenden Anforderungen.

Mehr zu energetischen Nachweisen

Sie wissen noch nicht, welche Beratung zu Ihrem Vorhaben passt?

Beschreiben Sie EOB kurz Ihr Gebäude und Ihr Anliegen. Gemeinsam lässt sich klären, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Anliegen per E-Mail senden

So unterstützt EOB bei Förderfragen

Die Förderberatung richtet sich nach Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben. Der konkrete Ablauf kann je nach Maßnahme variieren.

Sanierungsvorhaben klären

Zunächst wird besprochen, welche Maßnahme geplant ist – etwa Heizung, Wärmepumpe, Dämmung, neue Fenster, iSFP oder Baubegleitung.

Förderprogramme prüfen

EOB ordnet ein, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen und welche aktuellen Anforderungen gelten.

Mit der Sanierung abstimmen

Es wird geprüft, ob weitere Schritte wie iSFP, Heizlastberechnung, energetische Nachweise oder Baubegleitung sinnvoll sind.

Unterlagen vorbereiten

Angebote, technische Daten, Nachweise und notwendige Bestätigungen werden fachlich eingeordnet.

Umsetzung begleiten

Bei der Umsetzung können Baubegleitung und Dokumentation sicherstellen, dass Planung, Förderung und Ausführung zusammenpassen.

Kontakt

Dipl.-Ing. Carsten Grützner (FB Architektur)
Gebäudeenergieberater (HWK)

StandortWilfried-Hatzfeld-Straße 7, 53229 Bonn
Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes